Auf dieser Seite möchten wir Ihnen in einfachen Worten erklären, wie Sie zu Ihrem Pflegebett kommen. Dies ist als kleiner Leitfaden gedacht, selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter der Gratis-Nummer 0800 313 444 für alle Ihre Fragen zur Verfügung.
Das Pflegebett kann im Prinzip das Gleiche wie ein Spitalbett. Der grosse Unterschied liegt in der Optik: Pflegebetten sehen mit der Holzumrandung schlicht besser aus. Das Pflegebett verfügt über mind. 2 elektrische Motoren (Niveau- und Kopfteil), bremsbaren Rädern, integrierten Seitenteilen und mehrteiliger Liegefläche.
Die Mietkosten für ein Bett sind moderat. Der Vorteil des Mietens ist, dass Sie das Bett nur solange bezahlen, wie Sie es brauchen. Ein Anruf genügt und es wird wieder abgeholt. Grundsätzlich sind Mietbetten nicht verkäuflich. Das heisst Sie bekommenn vierteljährliche Rechnungen bis Sie das Mietverhältniss aufkündigen. Frühestens nach Ablauf von 2 Jahren können Sie jedoch von uns eine Übernahmeofferte verlangen und können sich dann für Kauf oder Weitermieten entscheiden.
Krankenkassen Das Pflegebett ist auf der sogenannten Hilfsmittelliste des KVG nicht aufgeführt. Aus diesem Grund kann bzw. darf Ihre Krankenkasse die Kosten des Pflegebetts aus der Grundversicherung nicht übernehmen. Die Kosten werden von den Krankenkassen jedoch aus den Zusatzversicherungen übernommen. Allerdings sind das freiwillige Leistungen. Somit ist für die Kostenübernahme wesentlich ob Ihre Krankenkasse überhaupt die Kosten für ein Pflegebett übernimmt und ob Sie über die dazu nötige Versicherungsdeckung verfügen.
Wir sind offizielle Partner der Schweizer Krankenkassen und haben mit den meisten grossen Versicherern Verträge abgeschlossen. Die Verrechnung ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich: im besten Fall übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten und wir können diese direkt der Kasse belasten. Andererseits gibt es Kassen, welche dies nicht zulassen: Sie bekommen die Rechnung, begleichen diese und können sie dann an die Krankenkasse weiterleiten.
Invalidenversicherung (IV) Sollten Sie eine IV-Rente erhalten haben Sie möglicherweise Anrecht auf ein Pflegebett der IV. Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne
Ergänzungsleistung (EL) Auch wenn Sie Ergänzungsleistungen zur normalen AHV-Rente (nicht zu verwechseln mit der Hilflosenentschädigung) erhalten, haben Sie Anrecht auf ein Pflegebett. Auch hier sind wir Ihnen gerne behilflich.
Selbstzahlende Wenn keine Versicherung die Kosten übernimmt erhalten Sie die Rechnungen direkt. Die Hintransportkosten werden Ihnen sofort in Rechnung gestellt, die Mietkosten werden vierteljährlich belastet. Nach Rücknahme erfolgt die Verrechnung der entsprechenden Kosten.
Bitte beachten Sie, dass Matratzen und weitere Hilfsmittel wie Rollstühle, Nachtstühle, Nachttische etc. immer direkt an Sie verrechnet werden.
Die Pflegebetten sind immer vorrätig, das garantieren wir. Die Lieferung erfolgt auf Ihren Wunsch, wenn's pressiert auch innert Stunden! Wir sind sehr flexibel und geben unser Mögliches. Auch sind wir unter der Gratis-Nummer 0800 313 444 24 Stunden erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Rücknahmen als 2. Priorität eingestuft werden und daher nicht immer sofort erfolgen können.
Unsere Betten werden von einer Fachfrau oder von einem Fachmann (alleine) geliefert. Selbstverständlich ist Ihnen diese bzw. dieser auch beim Wegräumen vom alten Bett oder Möbeln behilflich. Auch entsorgen wir auf Wunsch nicht mehr gebrauchte Betten etc.
Kein Problem, rufen Sie uns an! Wir sind gerne für Sie da: 0800 313 444 (Gratis-Nummer)