Miet-Service
Pflegebetten werden heutzutage ausschliesslich gemietet. Zahlstellen wie die Ergänzungsleistung (EL) und die Krankenkassen übernehmen lediglich die Mietkosten. Zudem sind die Kosten für die Miete eines Pflegebettes über die Jahre kontinuierlich nach unten korrigiert worden.
Wir sind offizielle Mietstelle sowohl der Schweizer Krankenkassen wie auch der kantonalen IV/EL-Stellen. Dies erlaubt uns, unsere Leistungen direkt an die jeweilige Stellen zu verrechnen.Leider ist die ganze Sache jedoch nicht so einfach. Wir sind Ihnen aber bei sämtlichen Abklärungen gerne behilflich. In allen Fällen erfolgt die Verrechnung erst, wenn endgültig abgeklärt ist, wer die Kosten übernimmt. Sie erhalten also keine Rechnungen, bevor nicht eine Kostengutsprache erfolgt ist bzw. eine entsprechen Absage vorliegt.
Bei der Lieferung erhalten Sie ein Antragsformular (mit integriertem Arztzeugnis). Dieses füllen Sie bitte aus, lassen es vom Arzt/von der Ärztin unterzeichnen und senden es Ihrer Krankenkasse.
Krankenkasse | IV / EL | Selbstzahler
Die Schweizer Krankenkassen haben den SVK (Schweizerischer Verein der Krankenversicherer) beauftragt, ein bindendes Vertragswerk mit den Anbietern von Miet-Pflegebetten auszuarbeiten. Dies ist mit einigen "Geburtswehen" auch geschehen. (wenn sich auch nicht alle Krankenkasse daran halten ...)
Grundsätzlich ist das Pflegebett auf der Hilfsmittelliste des KVG nicht enthalten. Das heisst, dass das Bett aus der Grundversicherung nicht übernommen wird. Es wird von den Krankenkassen als sogenannte "Freiwillige Leistung" aus Zusatzversicherungen übernommen.
Diese Regelung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse anders gelöst. Wir pflegen mit sämtlichen Versicherern regen Kontakt und sind Ihnen bei den entsprechenden Abklärungen gerne behilflich.
